Infobox städt. Genehmigungen für Werbeaktionen und Aktionsvorbereitungszeit
- Sobald Werbe- und Promotion Aktionen im öffentlichen Verkehrsraum (z.B. vor einem Shop in der Fußgängerzone) durchgeführt werden sollen, ist eine behördliche Sondergenehmigung notwendig
- Die Genehmigung muss für jede Aktion und jeden Aktionszeitraum neu bei der Genehmigungsbehörde beantragt werden
- Die Entscheidung der Genehmigung liegt bei der Verwaltungsbehörde und wird zu jeder Aktion neu geprüft
- Im Regelfall wird eine Vorlaufzeit bis zu 4 Wochen benötigt
- Die Kosten für die Genehmigung sind individuell von der jeweiligen Stadt und der Aktion abhängig und können auch für denselben Standort variieren
- Im Durchschnitt rechnen wir einer Gebühr von 150,00 Euro je Aktionstag. Die Kosten werden nach Aufwand berechnet
- Die Aktionsvorbereitungszeit beginnt ab der Freigabe (Genehmigung) durch die Ordnungsbehörde